Bad Salzdetfurth · Landkreis Hildesheim · 13.037 Einwohner
Sozialgericht für Bad Salzdetfurth
Zuständig ist das Sozialgericht Hildesheim mit Sitz in Hildesheim.
Postleitzahlen in Bad Salzdetfurth: 31162
Sozialgericht Hildesheim
- Anschrift
- Sozialgericht Hildesheim
Otto-Franzius-Straße 2
31137 Hildesheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5121 9137-5
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 5121 9137-5 - E-Mail (Poststelle)
- sghi-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Fax
- +49 5141 5937-34400
- Postanschrift
- Postfach 10 11 53
31111 Hildesheim - Website des Gerichts
- sozialgericht-hildesheim.niedersachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Bad Salzdetfurth zuständig?
Für Bad Salzdetfurth (Landkreis Hildesheim) ist das Sozialgericht Hildesheim zuständig, Otto-Franzius-Straße 2, 31137 Hildesheim, Telefon +49 5121 9137-5.
Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Salzdetfurth?
Zur Gemeinde Bad Salzdetfurth gehören die Postleitzahlen 31162. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Hildesheim geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Bad Salzdetfurth geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Hildesheim ist Mo–Fr 9–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).