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Niedersachsen

Sozialgericht Braunschweig

Zuständig für 113 Städte und Gemeinden mit rund 1.135.772 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Braunschweig
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
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Servicezeiten
Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–13 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 531 488-1500
Fax
+49 5141 5937-31600

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Braunschweig zuständig, festgelegt in § 82 Niedersächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Braunschweig?

Anschrift: Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig. Telefon: +49 531 488-1500. Servicezeiten: Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–13 Uhr. E-Mail (Poststelle): sgbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Braunschweig zuständig?

Für 113 Städte und Gemeinden, darunter Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter, Wolfenbüttel, Peine, Goslar, Gifhorn, Helmstedt und weitere.

Hat das Sozialgericht Braunschweig eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr. Telefon: +49 531 488-1500. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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