Garbsen · Landkreis Region Hannover · 59.903 Einwohner
Sozialgericht für Garbsen
Zuständig ist das Sozialgericht Hannover mit Sitz in Hannover.
Postleitzahlen in Garbsen: 30823, 30826, 30827
Sozialgericht Hannover
- Anschrift
- Sozialgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 511 89750-0
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 511 89750-162 - E-Mail (Poststelle)
- sgh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Fax
- +49 5141 5937-31400
- Postanschrift
- Postfach 2 29
30002 Hannover - Website des Gerichts
- sozialgericht-hannover.niedersachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Garbsen zuständig?
Für Garbsen (Landkreis Region Hannover) ist das Sozialgericht Hannover zuständig, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, Telefon +49 511 89750-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Garbsen?
Zur Gemeinde Garbsen gehören die Postleitzahlen 30823, 30826, 30827. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Garbsen geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Hannover ist Mo–Fr 9–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Hannover
- Barsinghausen
- Burgdorf
- Burgwedel
- Gehrden
- Hemmingen
- Isernhagen
- Laatzen
- Langenhagen
- Lehrte
- Neustadt am Rübenberge
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