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Niedersachsen

Sozialgericht Osnabrück

Zuständig für 120 Städte und Gemeinden mit rund 999.960 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Osnabrück
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
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Servicezeiten
Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–13 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
+49 541 314-04
Fax
+49 5141 5937-34100
Postanschrift
Postfach 37 07
49027 Osnabrück

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Osnabrück zuständig, festgelegt in § 82 Niedersächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Osnabrück?

Anschrift: Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück. Telefon: +49 541 314-04. Servicezeiten: Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–13 Uhr. E-Mail (Poststelle): sgos-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Osnabrück zuständig?

Für 120 Städte und Gemeinden, darunter Osnabrück, Nordhorn, Lingen (Ems), Melle, Papenburg, Meppen, Georgsmarienhütte, Bramsche und weitere.

Hat das Sozialgericht Osnabrück eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung. Telefon: +49 541 314-04. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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