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Papenburg · Landkreis Emsland · 37.206 Einwohner

Sozialgericht für Papenburg

Zuständig ist das Sozialgericht Osnabrück mit Sitz in Osnabrück.

Postleitzahlen in Papenburg: 26871

Sozialgericht Osnabrück

Anschrift
Sozialgericht Osnabrück
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
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Servicezeiten
Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–13 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
+49 541 314-04
Fax
+49 5141 5937-34100
Postanschrift
Postfach 37 07
49027 Osnabrück

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Papenburg zuständig?

Für Papenburg (Landkreis Emsland) ist das Sozialgericht Osnabrück zuständig, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, Telefon +49 541 314-04.

Welche Postleitzahlen gehören zu Papenburg?

Zur Gemeinde Papenburg gehören die Postleitzahlen 26871. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Osnabrück geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–13 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Papenburg geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Osnabrück ist Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Osnabrück