Hasbergen · Landkreis Osnabrück · 10.874 Einwohner
Sozialgericht für Hasbergen
Zuständig ist das Sozialgericht Osnabrück mit Sitz in Osnabrück.
Postleitzahlen in Hasbergen: 49205
Sozialgericht Osnabrück
- Anschrift
- Sozialgericht Osnabrück
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 541 314-04
- Servicezeiten
- Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–13 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
+49 541 314-04 - E-Mail (Poststelle)
- sgos-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Fax
- +49 5141 5937-34100
- Postanschrift
- Postfach 37 07
49027 Osnabrück - Website des Gerichts
- sozialgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Hasbergen zuständig?
Für Hasbergen (Landkreis Osnabrück) ist das Sozialgericht Osnabrück zuständig, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, Telefon +49 541 314-04.
Welche Postleitzahlen gehören zu Hasbergen?
Zur Gemeinde Hasbergen gehören die Postleitzahlen 49205. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Osnabrück geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–13 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Hasbergen geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Osnabrück ist Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).