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Nordrhein-Westfalen

Sozialgericht Dortmund

Zuständig für 82 Städte und Gemeinden mit rund 3.416.047 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Dortmund
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
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Servicezeiten
Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30 Uhr; Fr 8:30–12:00 und 13:00–14:00 Uhr; oder nach Vereinbarung
Fax
+49 231 5415-509
Postanschrift
Postfach 10 50 03
44047 Dortmund
Website des Gerichts
sg-dortmund.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Dortmund zuständig, festgelegt in § 20 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Dortmund?

Anschrift: Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund. Telefon: +49 231 5415-1. Servicezeiten: Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@sg-dortmund.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Dortmund zuständig?

Für 82 Städte und Gemeinden, darunter Dortmund, Bochum, Hagen, Hamm, Siegen, Iserlohn, Witten, Lünen und weitere.

Hat das Sozialgericht Dortmund eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30 Uhr; Fr 8:30–12:00 und 13:00–14:00 Uhr; oder nach Vereinbarung. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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