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Wenden · Kreis Olpe · 19.415 Einwohner

Sozialgericht für Wenden

Zuständig ist das Sozialgericht Dortmund mit Sitz in Dortmund.

Postleitzahlen in Wenden: 57482

Sozialgericht Dortmund

Anschrift
Sozialgericht Dortmund
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
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Servicezeiten
Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30 Uhr; Fr 8:30–12:00 und 13:00–14:00 Uhr; oder nach Vereinbarung
Fax
+49 231 5415-509
Postanschrift
Postfach 10 50 03
44047 Dortmund
Website des Gerichts
sg-dortmund.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Wenden zuständig?

Für Wenden (Kreis Olpe) ist das Sozialgericht Dortmund zuständig, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund, Telefon +49 231 5415-1.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wenden?

Zur Gemeinde Wenden gehören die Postleitzahlen 57482. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Dortmund geöffnet?

Servicezeiten: Öffnung Mo–Do 8:00–16:00, Fr 8:00–15:00 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Wenden geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Dortmund ist Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–14:30 Uhr; Fr 8:30–12:00 und 13:00–14:00 Uhr; oder nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Dortmund