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Nordrhein-Westfalen

Sozialgericht Düsseldorf

Zuständig für 34 Städte und Gemeinden mit rund 3.169.376 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
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Servicezeiten
Servicezeiten Mo–Do 8:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 und 13:00–14:00 Uhr
Rechtsantragstelle
persönliche Vorsprache Mo–Fr 8:00–13:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Fax
+49 211 7770-2373
Postanschrift
Postfach 10 45 52
40036 Düsseldorf
Website des Gerichts
sg-duesseldorf.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Düsseldorf zuständig, festgelegt in § 20 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Düsseldorf?

Anschrift: Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf. Telefon: +49 211 7770-0. Servicezeiten: Servicezeiten Mo–Do 8:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 und 13:00–14:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@sg-duesseldorf.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Düsseldorf zuständig?

Für 34 Städte und Gemeinden, darunter Düsseldorf, Wuppertal, Mönchengladbach, Krefeld, Leverkusen, Solingen, Neuss, Remscheid und weitere.

Hat das Sozialgericht Düsseldorf eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: persönliche Vorsprache Mo–Fr 8:00–13:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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