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Krefeld · Krefeld · 231.406 Einwohner

Sozialgericht für Krefeld

Zuständig ist das Sozialgericht Düsseldorf mit Sitz in Düsseldorf.

Postleitzahlen in Krefeld: 47798, 47799, 47800, 47802, 47803, 47804, 47805, 47807, 47809, 47829, 47839

Sozialgericht Düsseldorf

Anschrift
Sozialgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
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Servicezeiten
Servicezeiten Mo–Do 8:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 und 13:00–14:00 Uhr
Rechtsantragstelle
persönliche Vorsprache Mo–Fr 8:00–13:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Fax
+49 211 7770-2373
Postanschrift
Postfach 10 45 52
40036 Düsseldorf
Website des Gerichts
sg-duesseldorf.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Krefeld zuständig?

Für Krefeld (Krefeld) ist das Sozialgericht Düsseldorf zuständig, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf, Telefon +49 211 7770-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Krefeld?

Zur Gemeinde Krefeld gehören die Postleitzahlen 47798, 47799, 47800, 47802, 47803, 47804, 47805, 47807, 47809, 47829, 47839. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Düsseldorf geöffnet?

Servicezeiten: Servicezeiten Mo–Do 8:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 und 13:00–14:00 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Krefeld geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Düsseldorf ist persönliche Vorsprache Mo–Fr 8:00–13:00 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Düsseldorf