Rommerskirchen · Rhein-Kreis Neuss · 14.079 Einwohner
Sozialgericht für Rommerskirchen
Zuständig ist das Sozialgericht Düsseldorf mit Sitz in Düsseldorf.
Postleitzahlen in Rommerskirchen: 41569
Sozialgericht Düsseldorf
- Anschrift
- Sozialgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 211 7770-0
- Servicezeiten
- Servicezeiten Mo–Do 8:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 und 13:00–14:00 Uhr
- Rechtsantragstelle
- persönliche Vorsprache Mo–Fr 8:00–13:00 Uhr oder nach Vereinbarung
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sg-duesseldorf.nrw.de
- Fax
- +49 211 7770-2373
- Postanschrift
- Postfach 10 45 52
40036 Düsseldorf - Website des Gerichts
- sg-duesseldorf.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Rommerskirchen zuständig?
Für Rommerskirchen (Rhein-Kreis Neuss) ist das Sozialgericht Düsseldorf zuständig, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf, Telefon +49 211 7770-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Rommerskirchen?
Zur Gemeinde Rommerskirchen gehören die Postleitzahlen 41569. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Düsseldorf geöffnet?
Servicezeiten: Servicezeiten Mo–Do 8:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 und 13:00–14:00 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Rommerskirchen geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Düsseldorf ist persönliche Vorsprache Mo–Fr 8:00–13:00 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).