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Neuss · Rhein-Kreis Neuss · 154.317 Einwohner

Sozialgericht für Neuss

Zuständig ist das Sozialgericht Düsseldorf mit Sitz in Düsseldorf.

Postleitzahlen in Neuss: 41460, 41462, 41464, 41466, 41468, 41469, 41470, 41472

Sozialgericht Düsseldorf

Anschrift
Sozialgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
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Servicezeiten
Servicezeiten Mo–Do 8:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 und 13:00–14:00 Uhr
Rechtsantragstelle
persönliche Vorsprache Mo–Fr 8:00–13:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Fax
+49 211 7770-2373
Postanschrift
Postfach 10 45 52
40036 Düsseldorf
Website des Gerichts
sg-duesseldorf.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Neuss zuständig?

Für Neuss (Rhein-Kreis Neuss) ist das Sozialgericht Düsseldorf zuständig, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf, Telefon +49 211 7770-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neuss?

Zur Gemeinde Neuss gehören die Postleitzahlen 41460, 41462, 41464, 41466, 41468, 41469, 41470, 41472. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Düsseldorf geöffnet?

Servicezeiten: Servicezeiten Mo–Do 8:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 und 13:00–14:00 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neuss geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Düsseldorf ist persönliche Vorsprache Mo–Fr 8:00–13:00 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Düsseldorf