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Rheinland-Pfalz

Sozialgericht Koblenz

Zuständig für 794 Städte und Gemeinden mit rund 1.216.096 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
+49 261 1307-40430
Fax
+49 261 1307-28010
Postanschrift
Postfach
56065 Koblenz
Website des Gerichts
sgko.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Koblenz zuständig, festgelegt in § 9 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Koblenz?

Anschrift: Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz. Telefon: +49 261 1307-0. Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags). E-Mail (Poststelle): poststelle.koblenz@sozg.mjv.rlp.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Koblenz zuständig?

Für 794 Städte und Gemeinden, darunter Koblenz, Neuwied, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen, Lahnstein, Bendorf, Remagen und weitere.

Hat das Sozialgericht Koblenz eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung. Telefon: +49 261 1307-40430. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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