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Rheinland-Pfalz

Sozialgericht Trier

Zuständig für 554 Städte und Gemeinden mit rund 525.583 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Trier
Dietrichstraße 13
54290 Trier
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–13:00 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr; in Eilfällen (vorläufiger Rechtsschutz) auch Mo–Do 13:30–15:30 Uhr
+49 651 466-7213
Fax
+49 651 466-7900
Postanschrift
Postfach 3404
54224 Trier
Website des Gerichts
sgtr.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Trier zuständig, festgelegt in § 9 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Trier?

Anschrift: Dietrichstraße 13, 54290 Trier. Telefon: +49 651 466-0. Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–13:00 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags). E-Mail (Poststelle): poststelle.trier@sozg.mjv.rlp.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Trier zuständig?

Für 554 Städte und Gemeinden, darunter Trier, Wittlich, Konz, Bitburg, Morbach, Schweich, Daun, Saarburg und weitere.

Hat das Sozialgericht Trier eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr; in Eilfällen (vorläufiger Rechtsschutz) auch Mo–Do 13:30–15:30 Uhr. Telefon: +49 651 466-7213. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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