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Konz · Landkreis Trier-Saarburg · 18.121 Einwohner

Sozialgericht für Konz

Zuständig ist das Sozialgericht Trier mit Sitz in Trier.

Postleitzahlen in Konz: 54329

Sozialgericht Trier

Anschrift
Sozialgericht Trier
Dietrichstraße 13
54290 Trier
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–13:00 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr; in Eilfällen (vorläufiger Rechtsschutz) auch Mo–Do 13:30–15:30 Uhr
+49 651 466-7213
Fax
+49 651 466-7900
Postanschrift
Postfach 3404
54224 Trier
Website des Gerichts
sgtr.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Konz zuständig?

Für Konz (Landkreis Trier-Saarburg) ist das Sozialgericht Trier zuständig, Dietrichstraße 13, 54290 Trier, Telefon +49 651 466-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Konz?

Zur Gemeinde Konz gehören die Postleitzahlen 54329. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Trier geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–13:00 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags).

Wann ist die Rechtsantragstelle für Konz geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Trier ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr; in Eilfällen (vorläufiger Rechtsschutz) auch Mo–Do 13:30–15:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Trier