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Saarland

Sozialgericht für das Saarland

Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 1.012.141 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht für das Saarland
Egon-Reinert-Straße 4-6
66111 Saarbrücken
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Servicezeiten
Sprechzeiten Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Mo, Di, Do 13:30–15:30 Uhr
Fax
+49 681 501-2500
Website des Gerichts
saarland.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht für das Saarland zuständig, festgelegt in Gesetz Nr. 629 zur Einführung der Sozialgerichtsbarkeit im Saarland.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht für das Saarland?

Anschrift: Egon-Reinert-Straße 4-6, 66111 Saarbrücken. Telefon: +49 681 501-05. Servicezeiten: Sprechzeiten Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Mo, Di, Do 13:30–15:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@lsg.justiz.saarland.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht für das Saarland zuständig?

Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Neunkirchen, Homburg, Völklingen, Saarlouis, St. Ingbert, Merzig, St. Wendel und weitere.