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Beckingen · Landkreis Merzig-Wadern · 15.442 Einwohner

Sozialgericht für Beckingen

Zuständig ist das Sozialgericht für das Saarland mit Sitz in Saarbrücken.

Postleitzahlen in Beckingen: 66701

Sozialgericht für das Saarland

Anschrift
Sozialgericht für das Saarland
Egon-Reinert-Straße 4-6
66111 Saarbrücken
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Servicezeiten
Sprechzeiten Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Mo, Di, Do 13:30–15:30 Uhr
Fax
+49 681 501-2500
Website des Gerichts
saarland.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Beckingen zuständig?

Für Beckingen (Landkreis Merzig-Wadern) ist das Sozialgericht für das Saarland zuständig, Egon-Reinert-Straße 4-6, 66111 Saarbrücken, Telefon +49 681 501-05.

Welche Postleitzahlen gehören zu Beckingen?

Zur Gemeinde Beckingen gehören die Postleitzahlen 66701. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht für das Saarland geöffnet?

Servicezeiten: Sprechzeiten Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Mo, Di, Do 13:30–15:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht für das Saarland