Sozialgerichte.org

St. Wendel · Landkreis St. Wendel · 25.441 Einwohner

Sozialgericht für St. Wendel

Zuständig ist das Sozialgericht für das Saarland mit Sitz in Saarbrücken.

Postleitzahlen in St. Wendel: 66606

Sozialgericht für das Saarland

Anschrift
Sozialgericht für das Saarland
Egon-Reinert-Straße 4-6
66111 Saarbrücken
Auf der Karte zeigen
Servicezeiten
Sprechzeiten Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Mo, Di, Do 13:30–15:30 Uhr
Fax
+49 681 501-2500
Website des Gerichts
saarland.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für St. Wendel zuständig?

Für St. Wendel (Landkreis St. Wendel) ist das Sozialgericht für das Saarland zuständig, Egon-Reinert-Straße 4-6, 66111 Saarbrücken, Telefon +49 681 501-05.

Welche Postleitzahlen gehören zu St. Wendel?

Zur Gemeinde St. Wendel gehören die Postleitzahlen 66606. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht für das Saarland geöffnet?

Servicezeiten: Sprechzeiten Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Mo, Di, Do 13:30–15:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht für das Saarland