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Rheinland-Pfalz

Sozialgericht Mainz

Zuständig für 452 Städte und Gemeinden mit rund 963.241 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Mainz
Ernst-Ludwig-Platz 1
55116 Mainz
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 und 14:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
+49 6131 141-5260
Fax
+49 6131 141-5111
Postanschrift
Postfach 3030
55022 Mainz
Website des Gerichts
sgmz.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Mainz zuständig, festgelegt in § 9 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Mainz?

Anschrift: Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz. Telefon: +49 6131 141-0. Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 14:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags). E-Mail (Poststelle): poststelle.mainz@sozg.mjv.rlp.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Mainz zuständig?

Für 452 Städte und Gemeinden, darunter Mainz, Worms, Bad Kreuznach, Ingelheim am Rhein, Idar-Oberstein, Bingen am Rhein, Alzey, Nieder-Olm und weitere.

Hat das Sozialgericht Mainz eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung. Telefon: +49 6131 141-5260. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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