Alzey · Landkreis Alzey-Worms · 19.468 Einwohner
Sozialgericht für Alzey
Zuständig ist das Sozialgericht Mainz mit Sitz in Mainz.
Postleitzahlen in Alzey: 55232
Sozialgericht Mainz
- Anschrift
- Sozialgericht Mainz
Ernst-Ludwig-Platz 1
55116 Mainz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6131 141-0
- Servicezeiten
- Mo–Do 9:00–12:00 und 14:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
+49 6131 141-5260 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle.mainz@sozg.mjv.rlp.de
- Fax
- +49 6131 141-5111
- Postanschrift
- Postfach 3030
55022 Mainz - Website des Gerichts
- sgmz.justiz.rlp.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Alzey zuständig?
Für Alzey (Landkreis Alzey-Worms) ist das Sozialgericht Mainz zuständig, Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz, Telefon +49 6131 141-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Alzey?
Zur Gemeinde Alzey gehören die Postleitzahlen 55232. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Mainz geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 14:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags).
Wann ist die Rechtsantragstelle für Alzey geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Mainz ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).