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Bad Kreuznach · Landkreis Bad Kreuznach · 54.168 Einwohner

Sozialgericht für Bad Kreuznach

Zuständig ist das Sozialgericht Mainz mit Sitz in Mainz.

Postleitzahlen in Bad Kreuznach: 55543, 55545, 55583

Sozialgericht Mainz

Anschrift
Sozialgericht Mainz
Ernst-Ludwig-Platz 1
55116 Mainz
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 und 14:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
+49 6131 141-5260
Fax
+49 6131 141-5111
Postanschrift
Postfach 3030
55022 Mainz
Website des Gerichts
sgmz.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Bad Kreuznach zuständig?

Für Bad Kreuznach (Landkreis Bad Kreuznach) ist das Sozialgericht Mainz zuständig, Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz, Telefon +49 6131 141-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Kreuznach?

Zur Gemeinde Bad Kreuznach gehören die Postleitzahlen 55543, 55545, 55583. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Mainz geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 14:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags).

Wann ist die Rechtsantragstelle für Bad Kreuznach geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Mainz ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Mainz