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Worms · Worms · 86.753 Einwohner

Sozialgericht für Worms

Zuständig ist das Sozialgericht Mainz mit Sitz in Mainz.

Postleitzahlen in Worms: 67547, 67549, 67550, 67551

Sozialgericht Mainz

Anschrift
Sozialgericht Mainz
Ernst-Ludwig-Platz 1
55116 Mainz
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 und 14:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
+49 6131 141-5260
Fax
+49 6131 141-5111
Postanschrift
Postfach 3030
55022 Mainz
Website des Gerichts
sgmz.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Worms zuständig?

Für Worms (Worms) ist das Sozialgericht Mainz zuständig, Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz, Telefon +49 6131 141-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Worms?

Zur Gemeinde Worms gehören die Postleitzahlen 67547, 67549, 67550, 67551. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Mainz geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 14:00–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:00 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags).

Wann ist die Rechtsantragstelle für Worms geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Mainz ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Mainz