Sinzig · Landkreis Ahrweiler · 17.256 Einwohner
Sozialgericht für Sinzig
Zuständig ist das Sozialgericht Koblenz mit Sitz in Koblenz.
Postleitzahlen in Sinzig: 53489
Sozialgericht Koblenz
- Anschrift
- Sozialgericht Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 261 1307-0
- Servicezeiten
- Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
+49 261 1307-40430 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle.koblenz@sozg.mjv.rlp.de
- Fax
- +49 261 1307-28010
- Postanschrift
- Postfach
56065 Koblenz - Website des Gerichts
- sgko.justiz.rlp.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Sinzig zuständig?
Für Sinzig (Landkreis Ahrweiler) ist das Sozialgericht Koblenz zuständig, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, Telefon +49 261 1307-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Sinzig?
Zur Gemeinde Sinzig gehören die Postleitzahlen 53489. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Koblenz geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags).
Wann ist die Rechtsantragstelle für Sinzig geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Koblenz ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).