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Bad Neuenahr-Ahrweiler · Landkreis Ahrweiler · 27.961 Einwohner

Sozialgericht für Bad Neuenahr-Ahrweiler

Zuständig ist das Sozialgericht Koblenz mit Sitz in Koblenz.

Postleitzahlen in Bad Neuenahr-Ahrweiler: 53474

Sozialgericht Koblenz

Anschrift
Sozialgericht Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
+49 261 1307-40430
Fax
+49 261 1307-28010
Postanschrift
Postfach
56065 Koblenz
Website des Gerichts
sgko.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Bad Neuenahr-Ahrweiler zuständig?

Für Bad Neuenahr-Ahrweiler (Landkreis Ahrweiler) ist das Sozialgericht Koblenz zuständig, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, Telefon +49 261 1307-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Neuenahr-Ahrweiler?

Zur Gemeinde Bad Neuenahr-Ahrweiler gehören die Postleitzahlen 53474. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Koblenz geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags).

Wann ist die Rechtsantragstelle für Bad Neuenahr-Ahrweiler geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Koblenz ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Koblenz