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Grafschaft · Landkreis Ahrweiler · 10.817 Einwohner

Sozialgericht für Grafschaft

Zuständig ist das Sozialgericht Koblenz mit Sitz in Koblenz.

Postleitzahlen in Grafschaft: 53501

Sozialgericht Koblenz

Anschrift
Sozialgericht Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
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Servicezeiten
Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags)
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
+49 261 1307-40430
Fax
+49 261 1307-28010
Postanschrift
Postfach
56065 Koblenz
Website des Gerichts
sgko.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Grafschaft zuständig?

Für Grafschaft (Landkreis Ahrweiler) ist das Sozialgericht Koblenz zuständig, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, Telefon +49 261 1307-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Grafschaft?

Zur Gemeinde Grafschaft gehören die Postleitzahlen 53501. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Koblenz geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 9:00–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9:00–12:30 Uhr (persönliche Vorsprache nur vormittags).

Wann ist die Rechtsantragstelle für Grafschaft geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Koblenz ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Koblenz