Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht Gelsenkirchen
Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 1.163.621 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Sozialgericht Gelsenkirchen
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 209 14899-0
- Servicezeiten
- Öffnung Justizzentrum Gelsenkirchen 8:00–15:30 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Do 8:30–12:30 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr
+49 209 14899-943 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sg-gelsenkirchen.nrw.de
- Fax
- +49 209 14899-111
- Postanschrift
- Postfach 10 01 52/62
45801 Gelsenkirchen - Website des Gerichts
- sg-gelsenkirchen.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gerichtsbezirk
Für diese Orte ist das Sozialgericht Gelsenkirchen zuständig, festgelegt in § 20 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.
- Gelsenkirchen267.930 Einw.
- Herne155.851 Einw.
- Bottrop118.535 Einw.
- Recklinghausen115.344 Einw.
- Marl86.766 Einw.
- Gladbeck75.499 Einw.
- Dorsten75.277 Einw.
- Castrop-Rauxel73.282 Einw.
- Herten60.941 Einw.
- Haltern am See38.142 Einw.
- Datteln35.473 Einw.
- Oer-Erkenschwick31.404 Einw.
- Waltrop29.177 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Sozialgericht Gelsenkirchen?
Anschrift: Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen. Telefon: +49 209 14899-0. Servicezeiten: Öffnung Justizzentrum Gelsenkirchen 8:00–15:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@sg-gelsenkirchen.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Für welche Orte ist das Sozialgericht Gelsenkirchen zuständig?
Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Gelsenkirchen, Herne, Bottrop, Recklinghausen, Marl, Gladbeck, Dorsten, Castrop-Rauxel und weitere.
Hat das Sozialgericht Gelsenkirchen eine Rechtsantragstelle?
Ja. Zeiten: Mo–Do 8:30–12:30 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr. Telefon: +49 209 14899-943. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.