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Herten · Kreis Recklinghausen · 60.941 Einwohner

Sozialgericht für Herten

Zuständig ist das Sozialgericht Gelsenkirchen mit Sitz in Gelsenkirchen.

Postleitzahlen in Herten: 45699, 45701

Sozialgericht Gelsenkirchen

Anschrift
Sozialgericht Gelsenkirchen
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen
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Servicezeiten
Öffnung Justizzentrum Gelsenkirchen 8:00–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–12:30 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr
+49 209 14899-943
Fax
+49 209 14899-111
Postanschrift
Postfach 10 01 52/62
45801 Gelsenkirchen
Website des Gerichts
sg-gelsenkirchen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Herten zuständig?

Für Herten (Kreis Recklinghausen) ist das Sozialgericht Gelsenkirchen zuständig, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Telefon +49 209 14899-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Herten?

Zur Gemeinde Herten gehören die Postleitzahlen 45699, 45701. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Gelsenkirchen geöffnet?

Servicezeiten: Öffnung Justizzentrum Gelsenkirchen 8:00–15:30 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Herten geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Gelsenkirchen ist Mo–Do 8:30–12:30 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Gelsenkirchen