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Castrop-Rauxel · Kreis Recklinghausen · 73.282 Einwohner

Sozialgericht für Castrop-Rauxel

Zuständig ist das Sozialgericht Gelsenkirchen mit Sitz in Gelsenkirchen.

Postleitzahlen in Castrop-Rauxel: 44575, 44577, 44579, 44581

Sozialgericht Gelsenkirchen

Anschrift
Sozialgericht Gelsenkirchen
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen
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Servicezeiten
Öffnung Justizzentrum Gelsenkirchen 8:00–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–12:30 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr
+49 209 14899-943
Fax
+49 209 14899-111
Postanschrift
Postfach 10 01 52/62
45801 Gelsenkirchen
Website des Gerichts
sg-gelsenkirchen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Castrop-Rauxel zuständig?

Für Castrop-Rauxel (Kreis Recklinghausen) ist das Sozialgericht Gelsenkirchen zuständig, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Telefon +49 209 14899-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Castrop-Rauxel?

Zur Gemeinde Castrop-Rauxel gehören die Postleitzahlen 44575, 44577, 44579, 44581. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Gelsenkirchen geöffnet?

Servicezeiten: Öffnung Justizzentrum Gelsenkirchen 8:00–15:30 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Castrop-Rauxel geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Gelsenkirchen ist Mo–Do 8:30–12:30 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Gelsenkirchen