Bottrop · Bottrop · 118.535 Einwohner
Sozialgericht für Bottrop
Zuständig ist das Sozialgericht Gelsenkirchen mit Sitz in Gelsenkirchen.
Postleitzahlen in Bottrop: 46236, 46238, 46240, 46242, 46244
Sozialgericht Gelsenkirchen
- Anschrift
- Sozialgericht Gelsenkirchen
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 209 14899-0
- Servicezeiten
- Öffnung Justizzentrum Gelsenkirchen 8:00–15:30 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Do 8:30–12:30 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr
+49 209 14899-943 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sg-gelsenkirchen.nrw.de
- Fax
- +49 209 14899-111
- Postanschrift
- Postfach 10 01 52/62
45801 Gelsenkirchen - Website des Gerichts
- sg-gelsenkirchen.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Bottrop zuständig?
Für Bottrop (Bottrop) ist das Sozialgericht Gelsenkirchen zuständig, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Telefon +49 209 14899-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Bottrop?
Zur Gemeinde Bottrop gehören die Postleitzahlen 46236, 46238, 46240, 46242, 46244. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Gelsenkirchen geöffnet?
Servicezeiten: Öffnung Justizzentrum Gelsenkirchen 8:00–15:30 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Bottrop geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Gelsenkirchen ist Mo–Do 8:30–12:30 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).