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Waltrop · Kreis Recklinghausen · 29.177 Einwohner

Sozialgericht für Waltrop

Zuständig ist das Sozialgericht Gelsenkirchen mit Sitz in Gelsenkirchen.

Postleitzahlen in Waltrop: 45731

Sozialgericht Gelsenkirchen

Anschrift
Sozialgericht Gelsenkirchen
Bochumer Straße 79
45886 Gelsenkirchen
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Servicezeiten
Öffnung Justizzentrum Gelsenkirchen 8:00–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–12:30 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr
+49 209 14899-943
Fax
+49 209 14899-111
Postanschrift
Postfach 10 01 52/62
45801 Gelsenkirchen
Website des Gerichts
sg-gelsenkirchen.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Waltrop zuständig?

Für Waltrop (Kreis Recklinghausen) ist das Sozialgericht Gelsenkirchen zuständig, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Telefon +49 209 14899-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Waltrop?

Zur Gemeinde Waltrop gehören die Postleitzahlen 45731. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Gelsenkirchen geöffnet?

Servicezeiten: Öffnung Justizzentrum Gelsenkirchen 8:00–15:30 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Waltrop geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Gelsenkirchen ist Mo–Do 8:30–12:30 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Gelsenkirchen