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Südheide · Landkreis Celle · 11.182 Einwohner

Sozialgericht für Südheide

Zuständig ist das Sozialgericht Lüneburg mit Sitz in Lüneburg.

Postleitzahlen in Südheide: 29320, 29345

Sozialgericht Lüneburg

Anschrift
Sozialgericht Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 16
21337 Lüneburg
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Servicezeiten
Mo–Do 9–12 Uhr und 14–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 4131 8545-300
Fax
+49 5141 5937-32700

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Südheide zuständig?

Für Südheide (Landkreis Celle) ist das Sozialgericht Lüneburg zuständig, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, Telefon +49 4131 8545-300.

Welche Postleitzahlen gehören zu Südheide?

Zur Gemeinde Südheide gehören die Postleitzahlen 29320, 29345. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Lüneburg geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 9–12 Uhr und 14–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 9–12 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Südheide geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Lüneburg ist Mo–Fr 9–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Lüneburg