Soltau · Heidekreis · 22.511 Einwohner
Sozialgericht für Soltau
Zuständig ist das Sozialgericht Lüneburg mit Sitz in Lüneburg.
Postleitzahlen in Soltau: 29614
Sozialgericht Lüneburg
- Anschrift
- Sozialgericht Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 16
21337 Lüneburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4131 8545-300
- Servicezeiten
- Mo–Do 9–12 Uhr und 14–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 9–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 4131 8545-300 - E-Mail (Poststelle)
- sglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Fax
- +49 5141 5937-32700
- Website des Gerichts
- sozialgericht-lueneburg.niedersachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Soltau zuständig?
Für Soltau (Heidekreis) ist das Sozialgericht Lüneburg zuständig, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, Telefon +49 4131 8545-300.
Welche Postleitzahlen gehören zu Soltau?
Zur Gemeinde Soltau gehören die Postleitzahlen 29614. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Lüneburg geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Do 9–12 Uhr und 14–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 9–12 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Soltau geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Lüneburg ist Mo–Fr 9–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).