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Mecklenburg-Vorpommern

Sozialgericht Schwerin

Zuständig für 226 Städte und Gemeinden mit rund 463.092 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Schwerin
Wismarsche Straße 323a
19055 Schwerin
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Servicezeiten
Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–12 und 14–16:30 Uhr (16:30–17 Uhr nach telefonischer Voranmeldung bis spätestens Freitag der Vorwoche); Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Siehe Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
+49 385 5404-0
Fax
+49 385 5404-2006
Website des Gerichts
mv-justiz.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Schwerin zuständig, festgelegt in § 8 Gerichtsstrukturgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Schwerin?

Anschrift: Wismarsche Straße 323a, 19055 Schwerin. Telefon: +49 385 5404-0. Servicezeiten: Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–12 und 14–16:30 Uhr (16:30–17 Uhr nach telefonischer Voranmeldung bis spätestens Freitag der Vorwoche); Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung@sg-schwerin.mv-justiz.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Schwerin zuständig?

Für 226 Städte und Gemeinden, darunter Schwerin, Wismar, Parchim, Hagenow, Ludwigslust, Boizenburg/ Elbe, Grevesmühlen, Neustadt-Glewe und weitere.

Hat das Sozialgericht Schwerin eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Siehe Öffnungszeiten der Geschäftsstelle. Telefon: +49 385 5404-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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