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Parchim · Landkreis Ludwigslust-Parchim · 17.893 Einwohner

Sozialgericht für Parchim

Zuständig ist das Sozialgericht Schwerin mit Sitz in Schwerin.

Postleitzahlen in Parchim: 19370, 19374

Sozialgericht Schwerin

Anschrift
Sozialgericht Schwerin
Wismarsche Straße 323a
19055 Schwerin
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Servicezeiten
Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–12 und 14–16:30 Uhr (16:30–17 Uhr nach telefonischer Voranmeldung bis spätestens Freitag der Vorwoche); Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Siehe Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
+49 385 5404-0
Fax
+49 385 5404-2006
Website des Gerichts
mv-justiz.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Parchim zuständig?

Für Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ist das Sozialgericht Schwerin zuständig, Wismarsche Straße 323a, 19055 Schwerin, Telefon +49 385 5404-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Parchim?

Zur Gemeinde Parchim gehören die Postleitzahlen 19370, 19374. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Schwerin geöffnet?

Servicezeiten: Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–12 und 14–16:30 Uhr (16:30–17 Uhr nach telefonischer Voranmeldung bis spätestens Freitag der Vorwoche); Fr 9–12 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Parchim geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Schwerin ist Siehe Öffnungszeiten der Geschäftsstelle erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Schwerin