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Schleswig-Holstein

Sozialgericht Lübeck

Zuständig für 319 Städte und Gemeinden mit rund 1.155.132 Einwohnern.

Aufhebung zum 01.09.2027: Das Sozialgericht Lübeck wird aufgehoben und als Zweigstelle des Sozialgerichts Itzehoe weitergeführt. Rechtsgrundlage: §§ 58, 92 LJG Schleswig-Holstein. Bis dahin gelten die Angaben unten.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Lübeck
Eschenburgstraße 3
23568 Lübeck
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 451 371-0
Fax
+49 451 371-1350
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Lübeck zuständig, festgelegt in § 58 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Lübeck?

Anschrift: Eschenburgstraße 3, 23568 Lübeck. Telefon: +49 451 371-0. E-Mail (Poststelle): verwaltung@sg-luebeck.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Lübeck zuständig?

Für 319 Städte und Gemeinden, darunter Lübeck, Norderstedt, Ahrensburg, Geesthacht, Henstedt-Ulzburg, Reinbek, Bad Oldesloe, Kaltenkirchen und weitere.

Hat das Sozialgericht Lübeck eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Telefon: +49 451 371-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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