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Mecklenburg-Vorpommern

Sozialgericht Rostock

Zuständig für 113 Städte und Gemeinden mit rund 424.028 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Rostock
August-Bebel-Straße 15-20
18055 Rostock
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Servicezeiten
Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–12 und 13–17 Uhr (15:30–17 Uhr nur nach telefonischer Terminabsprache); Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Siehe Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
+49 381 241-0
Fax
+49 381 241-6508
Website des Gerichts
mv-justiz.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Rostock zuständig, festgelegt in § 8 Gerichtsstrukturgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Rostock?

Anschrift: August-Bebel-Straße 15-20, 18055 Rostock. Telefon: +49 381 241-0. Servicezeiten: Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–12 und 13–17 Uhr (15:30–17 Uhr nur nach telefonischer Terminabsprache); Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung@sg-rostock.mv-justiz.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Rostock zuständig?

Für 113 Städte und Gemeinden, darunter Rostock, Güstrow, Bad Doberan, Teterow, Kühlungsborn, Bützow, Dummerstorf, Sanitz und weitere.

Hat das Sozialgericht Rostock eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Siehe Öffnungszeiten der Geschäftsstelle. Telefon: +49 381 241-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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