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Güstrow · Landkreis Rostock · 28.959 Einwohner

Sozialgericht für Güstrow

Zuständig ist das Sozialgericht Rostock mit Sitz in Rostock.

Postleitzahlen in Güstrow: 18273

Sozialgericht Rostock

Anschrift
Sozialgericht Rostock
August-Bebel-Straße 15-20
18055 Rostock
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Servicezeiten
Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–12 und 13–17 Uhr (15:30–17 Uhr nur nach telefonischer Terminabsprache); Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Siehe Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
+49 381 241-0
Fax
+49 381 241-6508
Website des Gerichts
mv-justiz.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Güstrow zuständig?

Für Güstrow (Landkreis Rostock) ist das Sozialgericht Rostock zuständig, August-Bebel-Straße 15-20, 18055 Rostock, Telefon +49 381 241-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Güstrow?

Zur Gemeinde Güstrow gehören die Postleitzahlen 18273. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Rostock geöffnet?

Servicezeiten: Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–12 und 13–17 Uhr (15:30–17 Uhr nur nach telefonischer Terminabsprache); Fr 9–12 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Güstrow geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Rostock ist Siehe Öffnungszeiten der Geschäftsstelle erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Rostock