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Ahrensburg · Kreis Stormarn · 34.534 Einwohner

Sozialgericht für Ahrensburg

Zuständig ist das Sozialgericht Lübeck mit Sitz in Lübeck.

Postleitzahlen in Ahrensburg: 22926

Sozialgericht Lübeck

Anschrift
Sozialgericht Lübeck
Eschenburgstraße 3
23568 Lübeck
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 451 371-0
Fax
+49 451 371-1350
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Ahrensburg zuständig?

Für Ahrensburg (Kreis Stormarn) ist das Sozialgericht Lübeck zuständig, Eschenburgstraße 3, 23568 Lübeck, Telefon +49 451 371-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Ahrensburg?

Zur Gemeinde Ahrensburg gehören die Postleitzahlen 22926. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Ahrensburg geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Lübeck ist Mo–Fr 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Lübeck