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Eckernförde · Kreis Rendsburg-Eckernförde · 21.563 Einwohner

Sozialgericht für Eckernförde

Zuständig ist das Sozialgericht Schleswig mit Sitz in Schleswig.

Postleitzahlen in Eckernförde: 24340

Sozialgericht Schleswig

Anschrift
Sozialgericht Schleswig
Brockdorff-Rantzau-Straße 13
24837 Schleswig
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Rechtsantragstelle
täglich 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 4621 86-0
Fax
+49 4621 86-1022
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Eckernförde zuständig?

Für Eckernförde (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ist das Sozialgericht Schleswig zuständig, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon +49 4621 86-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Eckernförde?

Zur Gemeinde Eckernförde gehören die Postleitzahlen 24340. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Eckernförde geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Schleswig ist täglich 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Schleswig