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Neumünster · Neumünster · 79.809 Einwohner

Sozialgericht für Neumünster

Zuständig ist das Sozialgericht Kiel mit Sitz in Kiel.

Postleitzahlen in Neumünster: 24534, 24536, 24537, 24539

Sozialgericht Kiel

Anschrift
Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107 a
24116 Kiel
Auf der Karte zeigen
Rechtsantragstelle
täglich 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 431 237265-0
E-Mail (Poststelle)
verwaltung@sg-kiel.landsh.de
Fax
+49 431 237265-10
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Neumünster zuständig?

Für Neumünster (Neumünster) ist das Sozialgericht Kiel zuständig, Kronshagener Weg 107 a, 24116 Kiel, Telefon +49 431 237265-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neumünster?

Zur Gemeinde Neumünster gehören die Postleitzahlen 24534, 24536, 24537, 24539. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neumünster geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Kiel ist täglich 9–12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Kiel