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Zerbst/Anhalt · Landkreis Anhalt-Bitterfeld · 21.124 Einwohner

Sozialgericht für Zerbst/Anhalt

Zuständig ist das Sozialgericht Dessau-Roßlau mit Sitz in Dessau-Roßlau.

Postleitzahlen in Zerbst/Anhalt: 39261, 39264

Sozialgericht Dessau-Roßlau

Anschrift
Sozialgericht Dessau-Roßlau
Willy-Lohmann-Straße 29
06844 Dessau-Roßlau
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Servicezeiten
Geschäftszeiten Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr (Geschäftszeiten laut Gerichtsseite)
+49 340 202-0
Fax
+49 340 202-1720
Postanschrift
Postfach 10 82
06815 Dessau-Roßlau
Website des Gerichts
sg-de.sachsen-anhalt.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Zerbst/Anhalt zuständig?

Für Zerbst/Anhalt (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) ist das Sozialgericht Dessau-Roßlau zuständig, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, Telefon +49 340 202-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Zerbst/Anhalt?

Zur Gemeinde Zerbst/Anhalt gehören die Postleitzahlen 39261, 39264. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Dessau-Roßlau geöffnet?

Servicezeiten: Geschäftszeiten Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Zerbst/Anhalt geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Dessau-Roßlau ist Mo–Fr 9–12 Uhr; Di 14–17 Uhr (Geschäftszeiten laut Gerichtsseite) erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Dessau-Roßlau