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Sachsen

Sozialgericht Dresden

Zuständig für 175 Städte und Gemeinden mit rund 1.584.687 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Sozialgericht Dresden
Hans-Oster-Straße 4
01099 Dresden
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Servicezeiten
Mo–Do 9–12 und 13–15:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 9–12 und 13–15:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr
+49 351 446-5299
Fax
+49 351 446-5399
Website des Gerichts
justiz.sachsen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Sozialgericht Dresden zuständig, festgelegt in § 4 Sächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Sozialgericht Dresden?

Anschrift: Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden. Telefon: +49 351 446-5299. Servicezeiten: Mo–Do 9–12 und 13–15:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@sgdd.justiz.sachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Sozialgericht Dresden zuständig?

Für 175 Städte und Gemeinden, darunter Dresden, Görlitz, Pirna, Freital, Bautzen, Radebeul, Hoyerswerda, Riesa und weitere.

Hat das Sozialgericht Dresden eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Do 9–12 und 13–15:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr. Telefon: +49 351 446-5299. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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