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Burgstädt · Landkreis Mittelsachsen · 10.413 Einwohner

Sozialgericht für Burgstädt

Zuständig ist das Sozialgericht Chemnitz mit Sitz in Chemnitz.

Postleitzahlen in Burgstädt: 09217

Sozialgericht Chemnitz

Anschrift
Sozialgericht Chemnitz
Straße der Nationen 2-4
09111 Chemnitz
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr
+49 371 453-8393
Fax
+49 371 453-8398
Website des Gerichts
justiz.sachsen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Burgstädt zuständig?

Für Burgstädt (Landkreis Mittelsachsen) ist das Sozialgericht Chemnitz zuständig, Straße der Nationen 2-4, 09111 Chemnitz, Telefon +49 371 453-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Burgstädt?

Zur Gemeinde Burgstädt gehören die Postleitzahlen 09217. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Chemnitz geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Burgstädt geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Chemnitz ist Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Chemnitz