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Limbach-Oberfrohna · Landkreis Zwickau · 23.673 Einwohner

Sozialgericht für Limbach-Oberfrohna

Zuständig ist das Sozialgericht Chemnitz mit Sitz in Chemnitz.

Postleitzahlen in Limbach-Oberfrohna: 09212

Sozialgericht Chemnitz

Anschrift
Sozialgericht Chemnitz
Straße der Nationen 2-4
09111 Chemnitz
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr
+49 371 453-8393
Fax
+49 371 453-8398
Website des Gerichts
justiz.sachsen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Limbach-Oberfrohna zuständig?

Für Limbach-Oberfrohna (Landkreis Zwickau) ist das Sozialgericht Chemnitz zuständig, Straße der Nationen 2-4, 09111 Chemnitz, Telefon +49 371 453-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Limbach-Oberfrohna?

Zur Gemeinde Limbach-Oberfrohna gehören die Postleitzahlen 09212. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Chemnitz geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Limbach-Oberfrohna geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Chemnitz ist Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Chemnitz