Oelsnitz/Vogtl. · Vogtlandkreis · 10.062 Einwohner
Sozialgericht für Oelsnitz/Vogtl.
Zuständig ist das Sozialgericht Chemnitz mit Sitz in Chemnitz.
Postleitzahlen in Oelsnitz/Vogtl.: 08606
Sozialgericht Chemnitz
- Anschrift
- Sozialgericht Chemnitz
Straße der Nationen 2-4
09111 Chemnitz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 371 453-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr
+49 371 453-8393 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sgc.justiz.sachsen.de
- Fax
- +49 371 453-8398
- Website des Gerichts
- justiz.sachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Oelsnitz/Vogtl. zuständig?
Für Oelsnitz/Vogtl. (Vogtlandkreis) ist das Sozialgericht Chemnitz zuständig, Straße der Nationen 2-4, 09111 Chemnitz, Telefon +49 371 453-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Oelsnitz/Vogtl.?
Zur Gemeinde Oelsnitz/Vogtl. gehören die Postleitzahlen 08606. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Chemnitz geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Oelsnitz/Vogtl. geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Chemnitz ist Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).
Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Chemnitz
- Annaberg-Buchholz
- Aue-Bad Schlema
- Marienberg
- Oelsnitz/Erzgeb.
- Schneeberg
- Schwarzenberg/Erzgeb.
- Stollberg/Erzgeb.
- Zwönitz
- Döbeln
- Flöha
- Frankenberg/Sa.
- Freiberg
- Burgstädt
- Mittweida
- Auerbach/Vogtl.
- Plauen
- Reichenbach im Vogtland
- Glauchau
- Hohenstein-Ernstthal
- Mülsen
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- Crimmitschau
- Limbach-Oberfrohna
- Meerane
- Lichtenstein/Sa.