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Hohenstein-Ernstthal · Landkreis Zwickau · 13.788 Einwohner

Sozialgericht für Hohenstein-Ernstthal

Zuständig ist das Sozialgericht Chemnitz mit Sitz in Chemnitz.

Postleitzahlen in Hohenstein-Ernstthal: 09337

Sozialgericht Chemnitz

Anschrift
Sozialgericht Chemnitz
Straße der Nationen 2-4
09111 Chemnitz
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr
+49 371 453-8393
Fax
+49 371 453-8398
Website des Gerichts
justiz.sachsen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Hohenstein-Ernstthal zuständig?

Für Hohenstein-Ernstthal (Landkreis Zwickau) ist das Sozialgericht Chemnitz zuständig, Straße der Nationen 2-4, 09111 Chemnitz, Telefon +49 371 453-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Hohenstein-Ernstthal?

Zur Gemeinde Hohenstein-Ernstthal gehören die Postleitzahlen 09337. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Chemnitz geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Hohenstein-Ernstthal geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Chemnitz ist Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–15:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Chemnitz