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Freital · Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · 39.281 Einwohner

Sozialgericht für Freital

Zuständig ist das Sozialgericht Dresden mit Sitz in Dresden.

Postleitzahlen in Freital: 01705

Sozialgericht Dresden

Anschrift
Sozialgericht Dresden
Hans-Oster-Straße 4
01099 Dresden
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Servicezeiten
Mo–Do 9–12 und 13–15:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Do 9–12 und 13–15:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr
+49 351 446-5299
Fax
+49 351 446-5399
Website des Gerichts
justiz.sachsen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Freital zuständig?

Für Freital (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) ist das Sozialgericht Dresden zuständig, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden, Telefon +49 351 446-5299.

Welche Postleitzahlen gehören zu Freital?

Zur Gemeinde Freital gehören die Postleitzahlen 01705. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Dresden geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Do 9–12 und 13–15:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Freital geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Dresden ist Mo–Do 9–12 und 13–15:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Dresden