Ebersbach-Neugersdorf · Landkreis Görlitz · 10.937 Einwohner
Sozialgericht für Ebersbach-Neugersdorf
Zuständig ist das Sozialgericht Dresden mit Sitz in Dresden.
Postleitzahlen in Ebersbach-Neugersdorf: 02727, 02730
Sozialgericht Dresden
- Anschrift
- Sozialgericht Dresden
Hans-Oster-Straße 4
01099 Dresden
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 351 446-5299
- Servicezeiten
- Mo–Do 9–12 und 13–15:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Do 9–12 und 13–15:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr
+49 351 446-5299 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sgdd.justiz.sachsen.de
- Fax
- +49 351 446-5399
- Website des Gerichts
- justiz.sachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Ebersbach-Neugersdorf zuständig?
Für Ebersbach-Neugersdorf (Landkreis Görlitz) ist das Sozialgericht Dresden zuständig, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden, Telefon +49 351 446-5299.
Welche Postleitzahlen gehören zu Ebersbach-Neugersdorf?
Zur Gemeinde Ebersbach-Neugersdorf gehören die Postleitzahlen 02727, 02730. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Dresden geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Do 9–12 und 13–15:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Ebersbach-Neugersdorf geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Dresden ist Mo–Do 9–12 und 13–15:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).