Bad Hersfeld · Landkreis Hersfeld-Rotenburg · 30.846 Einwohner
Sozialgericht für Bad Hersfeld
Zuständig ist das Sozialgericht Fulda mit Sitz in Fulda.
Postleitzahlen in Bad Hersfeld: 36251
Sozialgericht Fulda
- Anschrift
- Sozialgericht Fulda
Am Hopfengarten 3
36037 Fulda
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 661 924 2510
- Servicezeiten
- Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:30–15:30 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Di 13:30–15:00 Uhr, Do 9:30–11:30 Uhr
+49 661 924 2514 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@sg-fulda.justiz.hessen.de
- Fax
- +49 611 32761 8524
- Website des Gerichts
- sozialgerichtsbarkeit.hessen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.
Klage erheben
Die Klage wird schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht erhoben (§ 90 SGG).
Ratgeber lesenKostenfrei
Für Versicherte, Leistungsempfänger und Menschen mit Behinderung ist das Verfahren gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Ratgeber lesenEilantrag
Wenn es nicht warten kann, etwa bei gestrichenen Leistungen, gibt es den einstweiligen Rechtsschutz (§ 86b SGG).
Ratgeber lesenUntätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde nicht, ist nach sechs Monaten (Antrag) bzw. drei Monaten (Widerspruch) eine Klage möglich (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Sozialgericht ist für Bad Hersfeld zuständig?
Für Bad Hersfeld (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) ist das Sozialgericht Fulda zuständig, Am Hopfengarten 3, 36037 Fulda, Telefon +49 661 924 2510.
Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Hersfeld?
Zur Gemeinde Bad Hersfeld gehören die Postleitzahlen 36251. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Sozialgericht Fulda geöffnet?
Servicezeiten: Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:30–15:30 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Bad Hersfeld geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Fulda ist Di 13:30–15:00 Uhr, Do 9:30–11:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).