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Bebra · Landkreis Hersfeld-Rotenburg · 12.945 Einwohner

Sozialgericht für Bebra

Zuständig ist das Sozialgericht Fulda mit Sitz in Fulda.

Postleitzahlen in Bebra: 36179

Sozialgericht Fulda

Anschrift
Sozialgericht Fulda
Am Hopfengarten 3
36037 Fulda
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Servicezeiten
Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:30–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Di 13:30–15:00 Uhr, Do 9:30–11:30 Uhr
+49 661 924 2514
Fax
+49 611 32761 8524

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Sozialgericht.

Häufige Fragen

Welches Sozialgericht ist für Bebra zuständig?

Für Bebra (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) ist das Sozialgericht Fulda zuständig, Am Hopfengarten 3, 36037 Fulda, Telefon +49 661 924 2510.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bebra?

Zur Gemeinde Bebra gehören die Postleitzahlen 36179. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Sozialgericht Fulda geöffnet?

Servicezeiten: Telefonisch Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:30–15:30 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Bebra geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Sozialgericht Fulda ist Di 13:30–15:00 Uhr, Do 9:30–11:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG).

Ebenfalls im Bezirk des Sozialgericht Fulda